Der Gesundheitshunderter

Die SVA schenkt ihren Versicherungsnehmern 150 €

SVA Gesundheitshunderter bei gesundheitsfördernden und präventiven Massagen

 

SVA Versicherte absolvieren eine Vorsorgeuntersuchung und entscheiden sich, gesundheitsfördernde Aktivitäten bei einem Anbieter, der die SVA-Qualitätskriterien erfüllt, zu setzen. Sie stellen gesundheitsfördernde Maßnahmen im Wert von mindestens 150 € zusammen. Anschließend reichen sie den Antrag gemeinsam mit den Rechnungen und dem Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung um 100 € Kostenzuschuss bei der zuständigen Landesstelle im SVA-GesundheitsService ein.

Die Kriterien für den Gesundheitshundert€r:

  • Der Gesundheitshundert€r kann ein Mal pro Kalenderjahr bei der SVA beantragt werden
  • Die Mindestinvestitionen für gesundheitsförderliche Angebote betragen 150 €
  • Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige über 18 Jahre)
  • Ein Gesundheitscheck (=Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert
  • Der Anbieter erfüllt das Anbieterprofil für die betreffende Maßnahme/n
  • Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses „SVA Gesundheitshundert€r“ an seine betreuende Landesstelle der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
  • Dem Antragsformular liegt bei:
    • die Kopie des Vorsorgeuntersuchung-Befundblattes
    • die Rechnungskopien der durchgeführten Leistung(en)
  • Auf der Rechnung ist die Ausbildung und Qualifikation des Anbieters (Stampiglie des Leistungserbringers ausreichend) ersichtlich
  • Sofern der Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kann der Kostenzuschusses „SVA Gesundheitshundert€r“ ein Mal pro (Kalender-) Jahr in der Höhe von 100 € ausbezahlt werden.

Siehe https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Fusspfleger--Kosmetiker-und-Masseure/SVA_Gesundheitshunderter.html